Es existiert eine rechtliche Vorgabe von den Papierverlagen, die es untersagt, deren Grafiken in hoher Auflösung freigeben dürfen. Fragen Sie bitte hierzu bei Ihrem Papierverlag nach. In der Regel erhalten Sie dann die gewünschte Grafik und können Sie dann in die Zeitungsanzeige einfügen.
Verfasst von Ulrike Pitzschke
Vor über einer Woche aktualisiert