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Rundungsfehler bei Rechnungen
Rundungsfehler bei Rechnungen
Ulrike Pitzschke avatar
Verfasst von Ulrike Pitzschke
Vor über 5 Jahren aktualisiert

Wir bekommen immer wieder Anfragen, weil die Rundung der Endbeträge manchmal nicht ganz klar ist. Leider ist dieser "Fehler" schwieriger zu lösen bis gar nicht zu lösen, gerne erklären wir hier warum:

Der Hauptgrund für Rundungsdifferenzen hat damit zu tun, dass es unterschiedliche Methoden gibt um die Mehrwertsteuer der Positionen im Beleg zusammenzurechnen. 

Es gibt 2 Methoden dazu, die gesetzlich beide anerkannt sind.

Die Spaltenweise/ Vertikale Berechnung der Mehrwertsteuer

Bei der spaltenweisen Berechnung der Mehrwertsteuer stellt man zunächst die Nettosumme pro Steuersatz für die gesamte Rechnung fest und berechnet daraus die Mehrwertsteuersumme unter Verwendung des gesetzlich geforderten Steuersatzes. Die Mehrwertsteuersumme wird auf der Rechnung pro Steuersatz getrennt ausgewiesen.

Beispiel 

Stellen Sie eine Kundenrechnung aus und geben Sie drei Artikelzeilen ein:

Rechnungsposition 1:
Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1
Rechnungsposition 2:
Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1
Rechnungsposition 3:
Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1
Berechnung: (0,99 EUR x 3) X 1,19 = 3,53 EUR

Die Zeilenweise/ Horizontale Berechnung der Mehrwertsteuer

Die zeilenweise Berechnung der Mehrwertsteuer berechnet für jede einzelne Artikelzeile die Mehrwertsteuer und das unter der Verwendung des entsprechenden Steuersatzes. Die Mehrwertsteuersumme ergibt sich dann als Summe der Mehrwertsteuerbeträge in den einzelnen Artikelzeilen. Die Mehrwertsteuer wird auch hier auf der Rechnung pro Steuersatz getrennt ausgewiesen.

Beispiel

Stellen Sie eine Rechnung aus und geben Sie drei Artikelzeilen ein: Rechnungsposition 1:
Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1
Rechnungsposition 2:
Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1
Rechnungsposition 3:
Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1
Berechnung: (0,99 EUR + 0,19 EUR) x 3 = 3,54 EUR

Bei jeder Berechnungsmethode ergibt sich eine Rundungsdifferenz von 0,01 €

Um einen Rechenfehler handelt es sich nicht und beide Berechnungen sind zulässig, führen jedoch zu eventuellen Rundungsdifferenzen.

Rundungsfehler können also nie für alle Kombinationen aus Preisen, Rabatten und Steuern ausgeschlossen werden. 




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